Achtung Volkszählung! Attenzione al censimento!
29 Achtung Volkzählung! lich der nächsten Volkszählung ersetzt wird. Falls bei durchsicht der Volkzählungsergebnisse unvollständige oder fehlerhafte Angaben bezüglich der Zugehörigkeitserklärung zu einer der drei Sprachgruppen festgestellt werden sollten, wird keine Berichtigung von Amtswegen vorgenommen, sondern mit demselben Vorgang wie bei der Volkszählung eine neue Erklärung erhoben. Um die Freiheit und Geheimhaltung der Zugehörigkeitser- klärung zu einer der drei Sprachgruppen zu gewährleisten, hat der Landeshauptmann das Recht, beim Provinzamt für die Volkszählung Inspektionen über den Ablauf der Volkszählungsvorgänge vorzuneh- men und dem Regierungskommissar wie immer festgestellte Unregel- mässigkeiten zu melden, (dabei ist zu bedenken, daß inzwischen ein Landesamt für Statistik errichtet wurde). Der Regierungskommissar ergreift, nach feststellung der Unregelmässigkeiten, die entsprechen- den Massnahmen. Die getroffenen Massnahmen müssen unverzüglich dem Lan- deshauptmann und der zuständigen Gemeinde mitgeteilt werden. Der Landesausschuss kann an zuständiger Stelle beschwerde gegen die Verletzung der Bestimmungen bezüglich Freiheit und Geheimhaltung der im ersten Absatz erwähnten Erklärung erheben. Die Volkszählungsergebnisse, die den Bestand der Sprachgrup- pen in der Provinz Bozen betreffen, werden im Amtsblatt der Repub- lik kundgemacht”. (D.P.R. n. 752, vom 26.7.1976) Da aber die Sprachgruppenzugehörigkeit auch vor der ersten Volkszählung neuer Art (1981) in Betracht kommen kann, wurde durch ein zweites Gesetzesdekret inzwischen die “Ersatzerklärung” eingeführt (durch die man zu den verschiedenen Zwecken seine Volksgruppenzugehörigkeit unter Beweis stellt, wie z.B. bei Anmel- dung zur Zweisprachigkeitsprüfung, bei Stellenwettbewerben, bei Anträgen auf Sozialwohnungen usw.): “bis zur erstmaligen Durchführung des art. 1 des D.P.R. n. 752
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