Achtung Volkszählung! Attenzione al censimento!

35 Achtung Volkzählung! Kirche ausgedehnt werden). Auch für die Bewerber um eine Sozial- wohnung oder beim gefördertenWohnbau (und dies ist momentan das brennendste soziale Problem Südtirols überhaupt) entscheidet die er- klärte Volksgruppenzugehörigkeit darüber, in welcher Rangliste man sich zu bewerben hat; ähnliche Grundsätze gelten überhaupt für die Gewährung von Beiträgen, Beihilfen für Vereine, usw. Auch die Mit- gliedschaft in öffentlichen Kollegialorganen (Prüfungs – oder Wett- bewerbskommissionen, Verwaltungsräten, usw.) richtet sich nach der “Volksgruppenbürgerschaft”. Wer etwa an einer österreichischen Universität studieren oder dozieren möchte, muß amtlich bescheinigter deutscher oder ladini- scher Südtiroler sein, um in den Genuß des österreichischen “Gleich- stellungsgesetzes” zu kommen. Aber auch im Südtiroler Schul- und Kindergartenwesen macht sich immer mehr eine gesetzgeberische und administrative Praxis breit, wonach die “deutschsprachige Schule” (so heißt sie gesetzlich) zur “Schule für Deutsche” (die das auch “nachweislich” sind) und umgekehrt für “Italiener” wird. Wer Staatsangestellter ist und sich an den Wahlen für den Per- sonal- und Disziplinarrat beteiligt, darf seine Stimme nur Kandida- ten seiner eigenen Sprachgruppe geben – nur den Ladinern wird die Möglichkeit zum “Anschluß” an die Deutschen oder die Italiener offengelassen (siehe D.P.R. n. 570 von 1978, Art. 8 und 9); natürlich müssen Kandidaten und Wähler zu diesem Zweck ihre “erklärte Zu- gehörigkeit" besitzen! Wer sich zur Zweisprachigkeitsprüfung – die in Südtirol vor al- lem für den öffentlichen Dienst erforderlich ist – meldet, muß sich ebenfalls vorher seine “Volksgruppenbürgerschaft” amtlich beschei- nigen lassen, weil es davon abhängt, welcher Sprachgruppe der Vor- sitzende der Prüfungskommission angehört; erklärte Ladiner müssen außerdem noch das ladinische Zusatzkolloquium ablegen). Nach dem Buchstaben des D.P.R. n. 58 vom 6-1-1978, Art. 9, darf ein “italienischer” Arbeiter auch gar nicht Mitglied des Auto- nomen Südtiroler Gewerkschaftsbundes werden, der nach dieser Be-

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