Achtung Volkszählung! Attenzione al censimento!

39 Achtung Volkzählung! Zugang zu Schulen oder Kindergärten verbauen, ohne daß deshalb der natürliche Zugehörigkeitssinn zur Gruppe (nicht der legale oder bürokratische!) abhanden käme. Besonders akut wird das Problem für Kinder verschiedenspra- chiger Eltern: solche gibt’s bereits zu Tausenden in Südtirol. (Diesbezüglich ist zu sagen, daß es wenig nützt, daß man sich ja bei der nächsten Volkszählung anders bekennen kann, denn in den allermeisten Fällen ist die anfängliche Rigidität kaum mehr durch spätere Flexibilität – einmal alle zehn Jahre! – wettzumachen. Man könnte vielleicht noch hervorheben, daß selbst in der Ge- setzgebung über Staatsangehörigkeit für "nicht eindeutige" Minder- jährige eine bestimmte "Freiheit der Noch-nicht-Entscheidung" an- erkannt ist: ein "Recht auf Unentschlossenheit" bis zur Erreichung der Volljährigkeit). 2. die Ladiner Unter den anerkannten Sprachgruppen ist die kleinste – die ladinische – den Folgen der Zugehörigkeitserklärung am stärksten ausgesetzt. Die Ladiner Südtirols (die zwar einen besseren Schutz und mehr Rechte genießen als die Ladiner im Trentino, in der Provinz Belluno und im Friaul) sind einerseits weniger geschützt als die beiden größeren Volks- gruppen, auf deren Dynamik und Gegenüberstellung sich im wesentli- chen das Autonomiestatut gründet; andererseits leiden sie am stärksten unter den Auswirkungen eines “geschlossenen Schutzes”, der nur für die verbindlich erklärtenAngehörigen der schutzwürdigen Gruppe gilt. Summarisch kann man sagen, daß für die Ladiner drei Abstufun- gen von Rechten vorgesehen sind: a) Schutz als “erklärte Ladiner” und entsprechende Abgrenzung die- ses Schutzes, wobei das Kriterium manchmal gebietsbezogen ist (wie bei der Ortsnamengebung oder in Bezug auf die “ladinische” Schule) und manchmal personenbezogen; b) Ausschluß der “erklärten Ladiner” von bestimmten Ämtern und Rechten; c) Zuweisung der Ladiner zu einer der beiden stärkeren Gruppen,

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