Achtung Volkszählung! Attenzione al censimento!

56 porzgeregelt war, konnte sich ein Alois Pupp als Landesvater und Landtagspräsident betätigen, ohne im strikten Sinne vor das Dilem- ma gestellt zu werden: „sich zum Ladinertum bekennen und isoliert. werden oder bei ciner größeren Gruppe Anschluß suchen müssen”. Aber der gegenwärtige SVP-Parade-Ladiner Hugo Valentin hat sich bereits auf seinem Arbeitsplatz beim Landwirtschaftsinspektorat in Bruneck in die deutsche Volksgruppe „eingeschlichen” (dieser Aus- druck stammt auch von einem solchen Einschleicher, dem Herrn Silvius Magnago, weiland, vor der Einschleichung, wohl Silvio) und konnte trotzdem notariell beglaubigter Ladiner für den Landtag wer- den. Dabei aber muß es nun auch bleiben, „mehr”. darf und kann er nicht werden. Denn Ladiner dürfen nicht in die Regierung, nicht Präsident der parlamentarischen Gremien werden, nicht als Richter ans (vorderhand inexistente) Verwaltungsgericht – „nur” Bischof darf (und wird vielleicht?) ein Ladiner werden, solange der Proporz nicht auch auf die Kirche übergreift. Das Exemplarische und Paradoxe am Ladiner-Sein in der Pro- porzgesellschaft ist nämlich das: eine der drei legal vorhandenen und offiziell vorgesehenen Volksgruppen Südtirols („Sprachgruppen”, laut Statut, aber „Volksgruppen” in der SVP-Praxis) befindet, sich schon heute, wegen ihrer zahlenmäßigen Schwäche, dort, wo sich in Zukunft auch noch andere proporzlegale Gruppen befinden könnten und befinden werden: nämlich in einer Art „Bantustan” oder „Home- land”. Das im Fall der Ladiner „zufällig” einen „naturgegebenen” Territorialcharakter hat. Bantustan nennt man die pseudo-unabhän- gigen „schwarzen” Staaten im weiß-dominierten Südafrika, wodurch die einzelnen Stämme eine Art beschränkter und territorial einge- grenzter Souveränität für die Erledigung ihrer eigenen Angelegenhei- ten erhalten – und sich im übrigen weder einmischen noch mischen dürfen. Und wo man bestimmte Rechte nicht als „Staatsbürger” (in unserem Fall: als Bürger des autonomen Landes Südtirol), sondern als Homeland-Bürger (in unserem Falle: als Bürger einer der drei le- galen Sprachgruppen) wahrnehmen kann – und nur als solcher; wer in kein Bantustan hineinpaßt – weil er z. B. Mischling ist oder überhaupt

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