Achtung Volkszählung! Attenzione al censimento!

61 Achtung Volkzählung! bar noch politisch und kulturell wünschenswert: praktisch würde damit das System der “Volksgruppenkäfige” um nichts durchlässiger gemacht, sondern nur um einen weiteren “Käfig” bereichert: für die “Bastarden” und die unklassifizierbaren Typen”. Jedenfalls läßt die derzeitige gesetzliche Regelung die rechtliche Verankerung einer solchen (statistisch zwar brauchbaren) “Restgrup- pe” nicht zu. Wenn wir also realistischerweise den derzeitigen Verfassungs- rahmen (wohl oder übel) respektieren müssen und den vorherrschen- den Bewußtseinsstand zur Kenntnis nehmen (aber auch nicht als einzig möglichen verewigen und jeden anderen unterbinden) wollen, muß nach einer anderen Lösung gesucht werden. Zumindest dann, wenn den Behörden gegenüber ein möglicherweise akzeptabler Vor- schlag gemacht werden soll, um eine Verhandlungsbasis zu finden – denn wenn man jeder Änderung gegenüber verschlossen sein sollte, ist der Weg der Verweigerung oder die Suche nach anderenAuswegen immer noch offen. Die “Mehrfacherklärung” Das Komitee ist nach gründlicher Überlegung und Untersuchung, und auf der Grundlage sowohl der bisherigen Erfahrung als politisch- kultureller Erwägungen zu folgendem Vorschlag gekommen: Es soll gesetzlich möglich gemacht werden, sich zu mehr als einer Sprachgruppe zu bekennen (darunter müßte sich mindestens eine der drei anerkannten befinden). Man soll also die Möglichkeit bekommen, sich als Angehöriger z.B. sowohl der deutschen als der italienischen, oder der ladinischen und deutschen, oder aller drei Sprachgruppen Südtirols zu erklären; oder als Slowene und “Angehöriger der deutsche Sprachgruppe in Südtirol” – wenn man hier zu leben gedenkt. Dieser Vorschlag ist bestimmt nicht ideal und selbst schon ein Kompromiß, weil er davon ausgeht, daß das Volksgruppensystem des Statuts derzeit nicht veränderbar ist. Doch würde durch diese Mög- lichkeit allen jenen, die keine “Option” abgeben wollen oder kön-

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