II nostro censimento - Unsere Volkszählung - in Europa 2001 (il mattino)
25 gennaio 1998 Sprachgruppe: Ich habe mir auch die Kriterien angeschaut, die jährlich von der Landesregierung erlassen werden, für den Fall, daß jemand ein Stipendium nicht bekommt. (Heute ist so ein Stipendium ein Wettbewerb, also theoretisch könnte auch jemand keines bekommen. Es ist aber so, daß im Nachtragshaushalt immer so viel Geld vorgesehen wird, daß es in den letzten Jahren meines Wissens nicht passiert ist, daß jemand nicht in den Genuß eines Stipendiums gekommen ist. Es gibt aber verschiedene Kriterien, wer dann herausfällt, z. 8. die, welche die kleinsten Stipendien bekommen würden.) Auch in diesen Kriterien steht nicht drinnen, daß für den Fall, daß nicht alle ein Stipendium bekommen können, die Sprachgruppe ausschlaggebend sei. Die Südtiroler Hochschülerinnenschaft hat daraufüin im Landesamt angerufen und gefragt, was es denn auf sich hat mit dieser Angabe der Sprachgruppe auf dem For,nular. Dort hat man ihr gesagt. das sei nur zu statistisd1en Zwecken. Und für den Fall, daß man dem Betreffenden zurückschreiben möchte. wüßte man dann schon. in welcher Sprache man das am besten tun würde. Also. zu Punkt zwei der Erklärung: Man dürfte dann nicht bei den Angaben zur Person "Sprachgruppe" hinschreiben, außerdem würde das Landesamt ja sowieso nicht ladinisch zurückschreiben, wenn man das angekreuzt hälle. Weiters könnte man ja auch ein Feld anführen - nicht bei den Angaben zur Person - wo drinnen steht: "gewünschte Sprache im Schriftverkehr". Aber hier gibt es auch schon Durchführungsbestimmungen die besagen, daß die Verwaltung in der angenommenen Sprache zurückschreibt. Und immer dann, wenn ein Antrag vorliegt, also wie hier, dann ist es klar, daß die angenommene Sprache die ist, die der Bürger verwendet hat, wenn er sich an die Verwaltung wendet.Diese Erklärung ist somit nicht stichhaltig. Die andere Erklärung des Landesamtes waren die statistischen Daten - und hier kommen wir wieder zum Thema: Wie muß mit diesen Daten denn umgegangen werden? Ist es zulässig, daß man das auf so ein Gesuch schreiben muß, ohne daß es was bringt, ohne daß man es wirklich braucht? Sollte es nicht eher so sein, wenn es schon vorgesehen ist für ganz spezifische Akte, daß es dann nur dort und geschützt dort ist. Das was heute auch Guido Denicolo gesagt hat zum Datenschutz. Es ist ja so, daß einerseits dieser Information mit der Pauspapiergeschichte so geheim gehalten werden soll, andererseits muß ich mit dieser Angabe so hausieren gehen, daß sie dann sowieso jeder erfragen kann. Was hat das dann noch mit Anonymität zu tun? Insofern war die Lösung '81 mit der Angabe auf der Gemeinde, daß das auf jeder Sammelbescheinigung oben steht, dann ja noch logischer. Ich glaube, das Persönlichkeitsrecht muß zumindest so lang Vorrang haben, bis es wirklich einen Sinn gibt, daß die Angabe erfolgt. Und solche Zettel zeigen, daß es nicht so gehandhabt wird. Ich kann ein anderes Beispiel nennen: Ich bin einmal geblitzt worden mit dem Auto, 9 Stundenkilometer zuviel. Ich habe ein Strafmandat bekommen auf italienischer Sprache. Die Verwaltung muß in der angenommenen Sprache schreiben, also wurde angenommen, daß ich italienischer Mu11ersprache bin und man hat mir auf Italienisch geschrieben. Ich muß zugeben, ich war sehr verärgert. Nicht weil ich in meiner Muttersprache von der Verwaltung angeschrieben werden wollte, sondern weil ,eh die Slrafe nicht zahlen wollte. Auf jeden Fall habe ich dagegen rekurriert im Sinne dieser Bestimmung. Innerhalb 10 Tagen muß das geschehen und ~111erhalb 10 Tagen müssen sie auch in deiner Sprache wieder zurückschreiben. Jetzt braucht es aber um das zu erreichen, eine Sprachgruppenzugehörigkeitserklär ung. Das war mir total neu. Ich hab gedacht, da geht ich hin und sage, ich hätte das gerne auf Deutsch. Nein, da braucht es eine Sprachgruppenzugehörigkeitserklär ung. Da heißt es anstehen beim Bezirksgericht um sich den Ze11el zu besorgen. Würde es da nicht genügen, eine Eigenerklärung zu machen? Es gibt wirklich sehr viele Bereiche, in denen man eigenverantwortlich im Sinne des Gesetzes Nr. 15 (glaube ich) von '68 sehr viele Sachen erklären kann. Würde es hier nicht auch genügen, daß man das einfach erklärt? Also, ich glaube, es geht dan11n, mal zu durchforsten, wo es diese Sprachgruppenzugehörigkeitserklär ung wirklich nicht braucht, weil sie keinen Sinn ergibt. Und jetzt noch kurz zu einem anderen Thema, auch sehr konkret: Die Gleichstel_lung der südtiroler Studenten in Osterreich. Hier hat es auch eine Neuerung gegeben. Vor ein paar Jahren ist sie einmal diskutiert worden, von der SH propagiert, aufgegriffen von Viola, der gesagt hat, ja, die Italiener sollten draußen auch keine Steuern zahlen müssen. Es ist so, daß die deutsch- und la~inischsprachigen Südtiroler den Osterreichern in Österreich gleichgestellt sind und alle anderen natürlich nicht. Also ein Italiener aus Bozen oder aus Mailand genausowenig wie ein Münchner. Ich habe mit dem damaligen Rektor Moser telefoniert, der hat gesagt, er würde es begrüßen, wenn mehr Italiener nach Innsbruck studieren kommen würden und man müßte doch einen il mattino Weg finden. Dann habe ich mit dem Referat S telefoniert, mit Dr. Gissmann, Nachfolger von der Victoria Stadelmair. Der hat gesagt, nein, das ist natürlich unmöglich, das ist eine Bestimmung, die ganz klar für die Südtiroler sei. Und die Südtiroler Landesregierung hat einmal gesagt, ja, man könnte darüber nachdenken, aber dann müßte es so sein, daß die Landesregierung diese Gebühren ersetzt, weil es kann natürlich nicht so sein, daß die Südtiroler nicht mehr die richtigen Südtiroler sind. Was hat das bewirkt? Wo war der Unterschied? Die Studiengebühren u_nddie Studienzulassung. In Osterreich ist bis auf Medizin jedes Studium ohne numerus clausus zugänglich, das ist ja in vielen anderen Staaten nicht mehr so. In Italien und Deutschland gibt es ja den numerus clausu inzwischen in , verschiedenen Fakultäten. Die Studiengebühren sind inzwischen gefallen, weil für alle EU-Bürger muß das gleiche gelten, also Inländer wie EU-Ausländer, deshalb gibt es keinen Unterschied mehr. Aber es gibt noch den Unterschied in der Studienzulassung. Wenn z. 8. in ganz Italien Architektur mit numerus clausus versehen ist, dann kann der deut~chsprachig erklärte Südtiroler in Osterreich sich ohne Beschränkung inskribieren, der italienischssprachige kann das nicht. Er muß zuerst nachweisen, daß er in seinem Heimatland einen Studienplatz hat. Wenn er den hat, dann kann er sich draußen einschreiben, verliert aber somit ungefähr ein Semester. Das ist natürlich damit begründet, daß sonst halb Deutschland die Österreichischen Universitäten überfallen würde. Ich glaube schon, daß bei solchen Sachen auch ein Territorialprinzip gelten könnte, denn das würde wirklich nicht viel ausmachen und jetzt kommt die Neuerung: Früher mußten die südtiroler Studenten draußen die Sprachgruppenzugehörigkeitserklär ung abgeben, also hat das Dokument auch im Ausland eine Wirkung gehabt. Jetzt aber hängt es von der Sprache der Schule ab, in der man maturiert hat. Also, derjenige, der eine deutschsprachige Schule besucht hat, kann sich direkt inskribieren, jemand, der eine italienischsprachige Schule besucht hat, wird als EU-Ausländer angesehen. Jetzt weiß ich nicht, was das soll. diese Veränderung. Es gi_btrecht wenige Italiener, die in Osterreich studieren. Aber es hat natürlich Fälle gegeben, in denen !lieh haliener mit 18 Jahren überlegt haben - da damals noch Studiengebühren zu bezahlen waren - sich lieber deutsch zu erklären und damit dann die Studienzulassung zu vereinfachen. Jedenfalls eines bleibt noch und zwar bei den ÖH-Wahlen: Studenten dürfen alle wählen, gewählt werden, also das passive Wahlrecht haben nur die Österreicher und unsere deutschsprachigen und ladinischsprachigen Südtiroler. Für die ist die Sprachgruppenzugehörigkeitserklär ung als Ausweis geblieben. Ich möchte abschließend sagen. man muß sich wirklich überlegen, ob dieses System, das eigentlich nur für den Proporz im öffentlichen Dienst und im Wohnbau wichtig ist, nicht überhand nimmt. Ob es nicht einfach eine ganz klare Angabe wird, wie jede andere objektive Angabe auch, wie die r- II nostro censimento in Europa UnsereVolkszählung in Europa 3 Dichiarazione linguisticae autonomiaspeciale Sprachgruppenzuge- lzörigkeitserklärullg undAutonomie II pubblico attento segue i lavori del convegno; in alto, in primo piano, gli organizzatori. pag9fo•l
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